Immobilien-Recht
Neue HOAI
Die neue HOAI - Honorarordnung für Architekten - ist in Kraft getreten. Sie soll einfacher und flexibler gestaltet sein und mehr Freiraum für Vertragsgestaltungen haben. Neu ist, dass Architekten jetzt auch Beratungsleistungen gegen freies Honorar vereinbaren können. Dies ist eine gute Geschäftsmöglichkeit für unsere Architekten-Teilnehmer am Immobilienfachwirt-Lehrgang, denn diese können nun ihre erworbenen Immobilien-Fachkenntnisse als Beraterhonorar verkaufen!
Geänderte EnVO
Die Energieeinsparverordnung ist geändert und nun (noch) wichtiger bei Vermietung und Verkauf. Die Änderungen werden z.Zt. in die Lehrgänge eingearbeitet. Für "ältere" Lehrgangsteilnehmer wird es hier bald einen kostenlosen Download geben.
Instandhaltungsrücklage erst bei Verausgabung abzugsfähig
Der Bundesfinanzhof hat eine Entscheidung getroffen, die viele Wohnungseigentümer enttäuschen dürfte, nämlich: Die Zahlungen in die Rücklage sind keine Kosten. Erst die Bezahlung von Rechnungen aus der Rücklage kann steuerlich als Werbungskosten vom Eigentümer beim Finanzamt geltend gemacht werden.